Die Steuerrechtskunde und damit die Besteuerung von Erträgen gehört zur Grundausbildung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Schwerpunkt der vorliegenden Aufgabensammlung ist deshalb die Einführung in die Rechtsgebiete der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie des Solidaritätszuschlags. Zudem werden Entscheidungswirkungen der Besteuerung in ihren wesentlichen Grundzügen behandelt.
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